Nach Absprache mit dem Hundehalter werden die abgesprochenen Pflegemaßnahmen übernommen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflege benötigten Zeit befristet. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden, werden nicht ausgeführt.
Preise richten sich nach Pflegezustand, Rasse, dem individuellen Aufwand, nach Wünschen seines Besitzers und nicht zuletzt nach demVerhalten des Hundes.
Zeitverzögerung durch Unruhe des Hundes wird als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Eine Desinfektionspauschale von pauschal 20 Euro wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z.B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall, Pilzerkrankungen, usw.)
Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Der Hund muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich abgeholt werden. Abweichungen diesbezüglich müssen vorher abgesprochen werden. Für verspätete Abholung kann eine Aufbewahrungspauschale von 10 Euro je angefangene 30 Minuten erhoben werden.
"Fellgerecht" arbeitet nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitte ich den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit ich diesen Termin neu vergeben kann.
Sollte dies nicht geschehen, wird eine Ausfallpauschale von 50% des regulären Pflegepreises erhoben.
Der Halter haftet für Schäden durch sein Tier und versichert, dass für sein Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Sollte der Hund im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird er einem Tierarzt vorgestellt. Durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzung kann eine Entschädigung durch den Hundesalonbetreiber nicht gewährt werden. Die Haftung des Hundesalons "Fellgerecht" wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr